Ausleihe

Regeln für die Nutzung von Vereinsmaterial
(Boote, StandUp-Paddleboards, Zubehör, ... )

Stand: 11.03.2023

Vereinsmaterial dient in erster Linie der Nutzung während der offiziellen Trainingszeiten unter der Verantwortung des Trainers/ Übungsleiters. Die Trainingszeiten sind aktuell dienstags und donnerstags am Nachmittag (Slalom/ Anfänger/ Jugend) und mittwochs („Mittwochgruppe“). Hinzu kommt das Hallenbadtraining im Winter sowie Zusatztermine, die von den Trainern/ Übungsleitern in den Trainingsgruppen vereinbart werden.

Außerhalb der Trainingszeiten gelten folgende

Regeln

  1. Vereinsmaterial wird nur an Vereinsmitglieder verliehen. In deren Begleitung ist die Nutzung des Materials durch Nichtmitglieder gestattet. Die Großkanadier müssen durch geeignete Personen, die Vereinsmitglied sind, gesteuert werden.
  2. Vor jeder Benutzung von Vereinsmaterial ist die Genehmigung eines Mitglieds des Vereinsvorstandes einzuholen. Dies sind der erste und zweite Vorsitzende sowie die Bereichsverantwortlichen (Kanu, Slalom, Wildwasser und Jugendwart) abhängig vom Bootstyp oder Verwendungszweck.
  3. Zusätzlich ist der Zeitraum und das auszuleihende Material vom Vereinsvorstand in die online- Reservierungsliste einzutragen, welche auf der Homepage www.wsc-ketsch.de einzusehen ist. Dies gilt auch für alle Vereinsfahrten, Jugendfreizeiten oder Wettbewerbe wie Slalomrennen. Material kann nur genutzt werden, wenn es nicht bereits vorher von einem anderen Mitglied für den gleichen Zeitpunkt reserviert wurde.
  4. Die Nutzung des Materials erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Vor der Benutzung hat eine eingehende Sicht- und Funktionsprüfung auf mögliche vorhandene Schäden zu erfolgen.
  5. Die ausleihende Person haftet für das benutzte Material. Eventuelle neu verursachte Schäden oder Verluste sind umgehend dem Vorstand zu melden und gut sichtbar zu kennzeichnen, zum Beispiel mit Hilfe eines Klebezettels.
  6. Das Material darf nicht zweckfremd verwendet werden. Es ist nicht erlaubt, Spritzdecken während des Transports als Lukendeckel zu verwenden.
  7. Vereinsmaterial darf nicht in schwerem Wildwasser verwendet werden. Eine Nutzung oberhalb des 3. Schwierigkeitsgrades ist ausgeschlossen.
  8. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Helme, Schwimmwesten, Wurfsäcke, Auftriebskörper darf nicht mit Reinigungsmitteln oder anderen Chemikalien in Kontakt kommen. Hierzu zählen auch insbesondere Mückenschutz auf DEET-Basis oder Permanent-Marker. Es kann zu nicht sichtbarer Materialschwächung mit lebensgefährlichen Folgen kommen.
  9. Ausgeliehenes Material ist nach Gebrauch trocken und sauber an den vorgesehenen Platz zurückzulegen.
  10. Vor der Befahrung eines Gewässers sind aktuelle Befahrungsregeln zu beachten. Insbesondere Sperrungen und Uferbetretungsverbote sind einzuhalten.

Leihgebühren:

Boote:
Einer und Zweier sind für Vereinsmitglieder am ersten Tag gebührenfrei!   *)

Einer

10,00€ je Tag oder 50,00€ je Woche (ab dem zweiten Tag)

Zweier

15,00€ je Tag oder 75,00€ je Woche (ab dem zweiten Tag)

7er/8er

50,00€ je Tag

 

Zubehör:

Paddel, Helm, Schwimmweste, Spritzdecke etc.
2,00 € je Teil und Tag (ab dem zweiten Tag)

Von der Zahlung befreit sind:

  • Jugendliche beim offiziellen Training und bei Vereinsfahrten.
  • Erwachsene beim offiziellen Training sowie bei Vereinsfahrten bis maximal 2 Tage.
  • Personen im Einsatz als Fahrten- oder Übungsleiter bzw. als Betreuer.
  • Nichtmitglieder im Rahmen eines kostenpflichtigen Kurses oder im Rahmen einer Veranstaltung, wie zum Beispiel dem Kinderferienprogramm der Gemeinde Ketsch

Zahlungsweise

Überweisung auf das WSC-Konto bei der Volksbank Kur- und Rheinpfalz.

  • IBAN: DE06672500200024301117

Als Verwendungszweck bitte Leihmaterial und Leihzeitraum angeben.

*)

Für die Nutzung von Vereinsmaterial für einen Tag oder wenige Stunden bitten wir um eine freiwillige Spende zum Erhalt unserer Leihboote.

Eine Spendenbox befindet sich in der Bootshalle.